Von Daniel Staab, Gesellschafter der TRESYN Facility Service GbR · Stand: 2. November 2026
Kurz gesagt: Wer in einer Praxis was reinigt und desinfiziert, legt der Hygieneplan der Praxis fest. Beim Praxisteam bleiben medizinische Geräte und die Aufbereitung von Medizinprodukten. Böden, Toiletten, Waschbecken, Spender und Papierkörbe kann eine Reinigungsfirma übernehmen, meist nach Ende der Sprechstunde. So teilt es auch der Muster-Reinigungs- und Desinfektionsplan der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf.
Reinigen und desinfizieren ist nicht dasselbe
Beim Reinigen wird Schmutz entfernt, mit Wasser, Reinigungsmittel und mechanischem Wischen. Eine Desinfektion soll dagegen Krankheitserreger abtöten oder unschädlich machen. Welche Flächen nur gereinigt und welche desinfiziert werden, hängt vom Bereich und vom Infektionsrisiko ab; Empfehlungen dazu veröffentlicht die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut. Verbindlich für die einzelne Praxis ist ihr eigener Hygieneplan.
So teilt der KBV-Musterplan die Aufgaben auf
Die KBV stellt Praxen einen Muster-Reinigungs- und Desinfektionsplan zur Verfügung (Stand 12/2023). Er nennt für jeden Bereich, wie oft gereinigt oder desinfiziert wird und wer zuständig ist. Einige Beispiele daraus:
- Medizinische Geräte und Materialien wie EKG oder Stethoskop reinigt und desinfiziert das Praxispersonal nach jeder Anwendung, der Reinigungsdienst ist dafür nicht vorgesehen.
- Medizinprodukte ab der Einstufung „semikritisch A“ bereitet nur sach- oder fachkundiges Personal auf.
- Arbeitsflächen, Türgriffe und Patientenliegen: nach patientennahem Kontakt, am Ende der Sprechstunde und mindestens täglich, zuständig sind Praxispersonal und Reinigungsdienst.
- Fußböden: täglich am Ende der Sprechstunde; Flure, Wartezimmer und Anmeldung werden im Muster alle zwei Tage feucht gewischt.
- Toiletten, Waschbecken und Papierkörbe: täglich nach der Sprechstunde.
Bei Böden, Toiletten und Waschbecken nennt das Muster ebenfalls beide, Praxispersonal und Reinigungsdienst. Es bleibt ein Muster, das jede Praxis an ihre Räume und Behandlungen anpasst. Für Zahnarztpraxen gibt es eigene Hygieneempfehlungen für die Zahnmedizin.
Was ins Leistungsverzeichnis der Reinigungsfirma gehört
Damit beide Seiten wissen, wer was macht, gehört die Aufteilung schriftlich ins Leistungsverzeichnis. Darin sollte stehen:
- welche Räume und Flächen die Reinigungsfirma übernimmt und wie oft,
- welche Mittel sie verwendet, zum Beispiel das Flächendesinfektionsmittel aus dem Hygieneplan,
- was die Reinigungskraft nicht anfasst, etwa Geräte, Behandlungseinheiten oder Unterlagen,
- wann gereinigt wird und wie die Reinigungskraft in die Praxis kommt,
- wer bei Fragen oder Mängeln der Ansprechpartner ist.
Fehlt eine Fläche in dieser Liste, fühlt sich im Alltag schnell niemand zuständig, und genau dort entsteht später die Diskussion, wer sie eigentlich hätte reinigen sollen. Das lässt sich vorab klären.
Warum außerhalb der Sprechzeiten gereinigt wird
Wird abends nach Praxisschluss gereinigt, stört niemand den Ablauf mit Patienten. Böden sind bis zur nächsten Sprechstunde trocken, und die Reinigungskraft kommt nicht in Behandlungsräume, während dort gearbeitet wird. Den Zugang regeln Praxis und Reinigungsfirma vorab, zum Beispiel über Schlüssel oder Transponder.
Praxisreinigung in Hannover mit TRESYN
Nach Ihrem Hygieneplan reinigen wir Arzt- und Zahnarztpraxen in Hannover und der Region. Bereiche und Intervalle aus Ihrem Hygieneplan stehen im Leistungsverzeichnis, gereinigt wird außerhalb der Sprechzeiten. Geräte und Computer bleiben an ihrem Platz. Ob und wie sie gereinigt werden, legen wir gemeinsam nach Ihrem Hygieneplan fest. In Ihrer Praxis reinigt immer dieselbe feste Reinigungskraft, und Sie sprechen direkt mit den Inhabern. Die Besichtigung ist kostenlos, danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot mit festem Monatspreis.
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Quellen: KBV, Muster Reinigungs- und Desinfektionsplan, Stand 12/2023; RKI, KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“
Über den Autor: Daniel Staab ist Gesellschafter der TRESYN Facility Service GbR in Garbsen-Berenbostel und kümmert sich um Akquise und operative Arbeit. Er schreibt die Ratgeber aus der Sicht eines Reinigungsbetriebs, der Büros, Praxen und Treppenhäuser in Hannover reinigt. Er ist kein Jurist. Rechtliche Aussagen stützen sich auf die genannten Gesetze, Urteile und Fachquellen. Mehr über TRESYN