Von Daniel Staab, Gesellschafter der TRESYN Facility Service GbR · Stand: 3. November 2026
Kurz gesagt: Die Unterhaltsreinigung läuft regelmäßig und hält Räume im Alltag sauber. Die Grundreinigung ist eine Intensivreinigung in größeren Abständen, die haftende Verschmutzungen und, wo vorhanden, abgenutzte Pflegefilme entfernt. Die Arbeitsstättenverordnung nennt dafür keine feste Frist. Intervalle können sich aber aus Hygieneplan, Vertrag oder Herstellerangaben ergeben.

Was beide Reinigungen umfassen
Ein Leitfaden des Umweltbundesamts für die öffentliche Beschaffung von 2012 beschreibt die Unterhaltsreinigung als alle Reinigungsarbeiten, die in regelmäßigen Abständen zu erfolgen haben. Dazu zählt zum Beispiel, Böden zu saugen und zu wischen. Welche Flächen wie oft gereinigt werden, sollte im Leistungsverzeichnis stehen, also in der Liste der vereinbarten Arbeiten.
Die Grundreinigung beschreibt derselbe Leitfaden als Intensivreinigung in größeren Zeitabständen oder beim Wechsel des Raumnutzers. Entfernt werden haftende Verschmutzungen und abgenutzte Pflegefilme. Die DGUV Regel 101-019 nennt alte Pflegefilme, die ihre schützende Eigenschaft verloren haben. Ob auch Heizkörper, Türen oder Sockelleisten dazugehören, legen Sie im Auftrag fest.
| Unterhaltsreinigung | Grundreinigung | |
|---|---|---|
| Rhythmus | in festen Intervallen | in größeren Abständen oder bei Bedarf |
| Schmutz | laufender Schmutz | auch haftende Verschmutzungen und alte Pflegefilme |
| Ziel | Sauberkeit im Alltag halten | gepflegten Zustand zurückholen, soweit der Belag es zulässt |
| Ablauf | im laufenden Betrieb planbar | Flächen müssen frei sein, der Aufwand ist deutlich höher |
Warum nicht jeder Boden dasselbe verträgt
Die DGUV Regel 101-019 beschreibt Grundreiniger als Mittel mit alkalischem Charakter. Das vertragen nicht alle Beläge: Die Pflegeanweisung von Tarkett für ein Linoleum warnt, dass alkalische Reiniger mit einem pH-Wert über 9 den Belag angreifen. Auch saure Reiniger passen nicht überall. Bei Naturstein eignen sie sich laut BauNetz Wissen nur für säureresistente Sorten, nicht für Marmor oder Kalkstein.
Nennen Sie der Reinigungsfirma deshalb vorab den Belag und geben Sie ihr die Pflegeanweisung des Herstellers. Dann kann sie das Verfahren darauf abstimmen. Je nach Belag braucht der Boden nach der Grundreinigung eine neue Pflege.
Wie oft ist eine Grundreinigung nötig?
Arbeitgeber müssen nach § 4 Abs. 2 ArbStättV dafür sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Intervalle für eine Grundreinigung nennt die Vorschrift nicht.
Der Leitfaden des Umweltbundesamts nennt jährlich oder halbjährlich als Größenordnung. Wegen des hohen Aufwands empfiehlt er zugleich, die Unterhaltsreinigung so zu gestalten, dass eine Grundreinigung möglichst nicht mehr nötig ist. Auch der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks schreibt als Branchenverband, dass der Bedarf durch fachgerechte laufende Reinigung zurückgeht.
Der Bedarf hängt unter anderem von diesen Punkten ab:
- wie stark die Flächen verschmutzen und genutzt werden,
- welcher Belag liegt,
- ob die Räume den Nutzer wechseln,
- wie gut die Unterhaltsreinigung ist.
In Praxen zählt zusätzlich der Hygieneplan, mehr dazu im Ratgeber Praxisreinigung: Was macht die Reinigungsfirma, was das Praxisteam?
Wann Sie was beauftragen sollten
- Im laufenden Betrieb: Unterhaltsreinigung als Dauerauftrag, zum Beispiel für das Büro, die Praxis oder das Treppenhaus.
- Bei Nutzerwechsel: Hier kann sich eine Grundreinigung lohnen. Wer sie trägt, richtet sich nach dem Vertrag. Als einmalige Maßnahme aus bestimmtem Anlass gehört sie in der Wohnraummiete in der Regel nicht zu den laufenden Betriebskosten (BGH, VIII ZR 221/08).
- Nach Bauarbeiten: Hier passt die Bauendreinigung.
- Bei stumpfen oder fleckigen Böden: Lassen Sie erst Belag und Ursache prüfen. Materialschäden behebt eine Grundreinigung nicht.
Klären Sie vor einer Grundreinigung, wer Möbel räumt, wann gearbeitet wird und ob Räume gesperrt werden müssen. Der Aufwand richtet sich nach Fläche, Belag, Verschmutzung und Zugänglichkeit.
Grundreinigung und Unterhaltsreinigung in Hannover mit TRESYN
Wir übernehmen in Hannover und Umgebung beides: die Unterhaltsreinigung als Dauerauftrag und Grundreinigungen bei Bedarf. Im Dauerauftrag reinigt immer dieselbe feste Reinigungskraft, und Sie sprechen direkt mit den Inhabern. Die Besichtigung ist kostenlos, und spätestens 24 Stunden danach bekommen Sie unser Festpreis-Angebot.
Mehr dazu auf unserer Seite zur Gebäudereinigung. Oder vereinbaren Sie direkt eine kostenlose Besichtigung.
Quellen: Umweltbundesamt, Leitfaden zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung von Reinigungsdienstleistungen und -mitteln, 2012; DGUV Regel 101-019, Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln, Ausgabe Mai 2023; ArbStättV § 4; Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, Das effiziente Vergabeverfahren von Leistungen des Gebäudereiniger-Handwerks, Mai 2026; Bundesgerichtshof, Urteil von 2009, VIII ZR 221/08; Tarkett, Reinigungs- und Pflegeanweisung Linoleum Essenza; BauNetz Wissen, Reinigung von Steinbelägen.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Über den Autor: Daniel Staab ist Gesellschafter der TRESYN Facility Service GbR in Garbsen-Berenbostel und kümmert sich um Akquise und operative Arbeit. Er schreibt die Ratgeber aus der Sicht eines Reinigungsbetriebs, der Büros, Praxen und Treppenhäuser in Hannover reinigt. Er ist kein Jurist. Rechtliche Aussagen stützen sich auf die genannten Gesetze, Urteile und Fachquellen. Mehr über TRESYN