Kurz gesagt: Für die Büroreinigung ist der Arbeitgeber zuständig. Das schreibt die Arbeitsstättenverordnung vor. Er kann die Reinigung an eine Reinigungsfirma vergeben, die Verantwortung bleibt aber bei ihm. Treppenhaus, Eingang und andere gemeinsam genutzte Flächen im Gebäude sind dagegen meist Sache des Vermieters. Was genau gilt, regelt der Mietvertrag.
Was die Arbeitsstättenverordnung vorschreibt
In § 4 Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) steht: „Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden.“ Verschmutzungen, die zu einer Gefährdung führen können, etwa eine Pfütze im Flur, müssen sofort beseitigt werden.
Wie oft gereinigt wird, legt der Arbeitgeber selbst fest. Für Toiletten gibt die Technische Regel ASR A4.1 einen Rahmen vor: Sie werden je nach Nutzung gereinigt und bei Bedarf desinfiziert, bei täglicher Nutzung mindestens einmal am Tag.
Büro, Treppenhaus, Eingang: Wer kümmert sich um was?
In gemieteten Büros teilt sich die Reinigung meist so auf:
- Die eigenen Büroräume mit Arbeitsplätzen, Teeküche und den Toiletten, die nur Ihr Unternehmen nutzt: Das ist Ihre Aufgabe als Mieter und Arbeitgeber.
- Gemeinsame Flächen wie Eingang, Treppenhaus, Aufzug und Flure, die mehrere Mieter nutzen: Darum kümmert sich in der Regel der Vermieter oder die Hausverwaltung. Die Kosten tauchen dann oft in den Nebenkosten auf.
Die Aufteilung ist nicht überall gleich. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag, bevor Sie eine Reinigungsfirma beauftragen. So zahlen Sie nicht doppelt für Flächen, die der Vermieter ohnehin reinigen lässt.
Wer ist Ansprechpartner, wenn eine Reinigungsfirma beauftragt ist?
Auf beiden Seiten sollte es eine feste Person geben:
- Bei Ihnen: jemand, der Wünsche und Beschwerden sammelt und weitergibt, zum Beispiel die Büroleitung. Wenn alle Mitarbeiter einzeln anrufen, geht viel verloren.
- Bei der Reinigungsfirma: ein fester Ansprechpartner, der Ihr Objekt kennt und Fragen direkt klären kann. Fragen Sie vor dem Auftrag, wer das ist und wie Sie ihn erreichen.
Was gereinigt wird und wie oft, steht am besten in einem Leistungsverzeichnis. Dann wissen beide Seiten, was vereinbart ist, und es gibt keine Diskussionen darüber, ob die Fensterbänke dazugehören.
Selbst putzen oder eine Firma beauftragen?
In sehr kleinen Büros übernehmen das manchmal die Mitarbeiter selbst. Das ist möglich, hat aber Nachteile: Die Reinigung bleibt oft liegen, wenn viel zu tun ist, und für Sanitärräume fehlen meist passende Mittel und ein fester Plan. Eine Reinigungsfirma arbeitet nach festem Plan, meist vor Arbeitsbeginn oder nach Feierabend. Mit einem Leistungsverzeichnis ist außerdem schriftlich festgehalten, wie Sie die Pflicht aus der Arbeitsstättenverordnung umsetzen.
So läuft die Büroreinigung bei unseren Kunden in Hannover
Bei TRESYN klären wir bei einer kostenlosen Besichtigung, welche Flächen zu Ihrem Mietbereich gehören und wie oft sie gereinigt werden sollen. Daraus entsteht ein Reinigungsplan mit festen Zeiten und ein fester Ansprechpartner, der für Ihr Büro zuständig ist.
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Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.