Kurz gesagt: Für die Treppenhausreinigung ist grundsätzlich der Vermieter zuständig. Die Mieter müssen nur putzen, wenn das ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist. Beauftragt der Vermieter eine Reinigungsfirma, darf er die Kosten auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das so vorsieht.
Ohne Regelung im Mietvertrag ist der Vermieter zuständig
Treppenhaus, Eingang und Flure sind Gemeinschaftsflächen. Dafür ist zunächst der Vermieter verantwortlich. Damit Mieter selbst putzen müssen, die bekannte Kehrwoche, braucht es eine klare Vereinbarung im Mietvertrag.
Eine Hausordnung reicht dafür allein nicht. Sie gilt nur, wenn sie Bestandteil des Mietvertrags ist (OLG Frankfurt/M., WuM 1988, 399). Hängt sie nur im Hausflur aus, sind die Mieter nicht zum Putzen verpflichtet.
Wann der Vermieter die Kosten einer Reinigungsfirma umlegen darf
Die Kosten der Gebäudereinigung gehören zu den Betriebskosten. Nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung zählt dazu die Säuberung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile, „wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs“.
Umlegen darf der Vermieter diese Kosten, wenn zwei Dinge zusammenkommen:
- Im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Mieter die Betriebskosten tragen, einschließlich der Gebäudereinigung.
- Die Kosten stehen nachvollziehbar in der Nebenkostenabrechnung.
Darf der Vermieter von der Kehrwoche auf eine Firma umstellen?
Nicht ohne Weiteres. Ist im Mietvertrag vereinbart, dass die Mieter selbst reinigen, kann der Vermieter das nach Ansicht mehrerer Amtsgerichte nicht einseitig ändern und stattdessen eine kostenpflichtige Firma beauftragen (zum Beispiel AG Magdeburg, WuM 2002, 576). In der Praxis läuft das deshalb meist über eine Einigung mit allen Mietern.
Was passiert, wenn Mieter nicht putzen?
Haben sich Mieter vertraglich zur Reinigung verpflichtet und halten sich nicht daran, kann der Vermieter sie abmahnen. Bei wiederholten Verstößen sind weitere Schritte möglich. Oft ist es der Anlass, über eine Reinigungsfirma für das ganze Haus nachzudenken.
Und bei Eigentumswohnungen?
In einer Eigentümergemeinschaft entscheiden die Eigentümer gemeinsam, wie das Treppenhaus gereinigt wird. Meist beauftragt die Hausverwaltung dann eine Reinigungsfirma.
Treppenhausreinigung für Hausverwaltungen in Hannover
TRESYN reinigt Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen in Hannover und der Region. Was gereinigt wird und wie oft, steht im Leistungsverzeichnis. So können Sie die Kosten in der Nebenkostenabrechnung sauber nachweisen.
Mehr zur Treppenhausreinigung in Hannover. Die Besichtigung und das Angebot sind kostenlos.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall kommt es auf den genauen Wortlaut des Mietvertrags an.